Ehe

Ehe

 

„Der Ehebund, den beide Partner in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht nach Glauben und Lehre der Kirche wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau bis zum Tod. Eine Ehe ist ihrer Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet. Die Ehe von Getauften ist von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben.“ (aus dem Ehevorbereitungsprotokoll der Deutschen Bischofskonferenz)

 

Wenn Sie heiraten möchten, nehmen Sie bitte mindestens ein halbes Jahr vor der Trauung Kontakt mit einem Geistlichen auf. Der Termin für die Hochzeit sollte erst danach festgelegt werden. Zuständig ist die Wohnsitzpfarrei des einen oder anderen katholischen Partners, nicht die Pfarrei, in der die Trauung gefeiert werden soll.

Eine kirchliche Eheschließung ist dann unmöglich, wenn ein Partner gültig mit einem noch lebenden Partner verheiratet ist; es sei denn, ein kirchliches Gericht stellt fest, dass diese Ehe von vornherein nicht gültig gewesen ist. Eine staatliche Scheidung kann die Gültigkeit einer Ehe nicht aufheben.

Verlobung

Die Verlobungszeit bedeutet, miteinander auf die Ehe zuzugehen, sich immer besser kennenzulernen und gemeinsam auf die Ehe vorzubereiten, ohne bereits wie Mann und Frau zusammenzuleben. Zur Verlobung kann das Paar einen besonderen kirchlichen Segen erbitten.

Die kirchliche Ehevorbereitung umfasst drei Bereiche:

  1. Ehevorbereitungsseminar

Die endgültige Entscheidung zur Eheschließung sollte die Frucht eines geistlichen Weges sein; nach Möglichkeit sollten Sie hierfür an einem Ehevorbereitungsseminar der Erzdiözsese (s. https://www.erzbistumberlin.de/feiern/heiraten/ehevorbereitung/) oder der Pfarrei teilnehmen.

  1. Ehevorbereitungsprotokoll

Mit dem Geistlichen füllen Sie das Ehevorbereitungsprotokoll aus, das auch alle nötigen rechtlichen Fragen klärt. Sollten Sie in einer anderen Pfarrei getauft worden sein, besorgen Sie sich für das Traugespräch einen aktuellen Auszug aus dem Taufregister (nicht älter als 6 Monate).

III. Vorbereitung der Eheschließungsfeier

Schließlich besprechen Sie auch die Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes. Sie können hierfür eigene Wünsche einbringen (biblische Lesungen, Fürbitten, musikalische Gestaltung). Wenn Sie eigenen Blumenschmuck für die Kirche beitragen, verbleibt dieser nach der Feier im Gotteshaus.

Ehejubiläum

Es ist ein guter Brauch, aus Anlass eines Ehejubiläums Gott zu danken und sich neu unter seinen Segen zu stellen. Das kann auch im Rahmen einer Hl. Messe oder einer Dankandacht geschehen.

 

„Am Anfang der Schöpfung hat Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen.
Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein.
Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins.
Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10,6-9)