Firmung

Firmung

 

„Die Firmung ist das Sakrament, das die Taufe vollendet und in dem wir mit der Gabe des Heiligen Geistes beschenkt werden. Wer sich in Freiheit für ein Leben als Kind Gottes entscheidet und unter den Zeichen der Handauflegung und Salbung mit Chrisam um Gottes Geist bittet, erhält die Kraft, Gottes Liebe und Macht in Wort und Tat zu bezeugen. Er ist nun ein vollgültiges, verantwortliches Mitglied der Katholischen Kirche.“ (Jugendkatechismus YOUCAT Nr. 203)

 

Nach lateinischer Tradition wird die Firmung (außer in Todesgefahr) erst nach Erreichen des Vernunftgebrauches gespendet, weil sie mit einer längeren Katechese und der selbständigen Erneuerung des Taufbekenntnisses verbunden ist. Jugendliche entscheiden sich dabei für ein Leben mit Jesus Christus und werden bereit, in der Gemeinschaft der Kirche zu leben, im Glauben zu wachsen und Gott und dem Nächsten zu dienen. Auf diesem Hintergrund ist die Anmeldung zum Firmkurs nicht Sache der Eltern, sondern der Jugendlichen selbst. In unserer Pfarrei ist das übliche Alter der Firmbewerber die 9. und 10. Klassenstufe. In der Regel kommt dafür alle zwei Jahre ein Bischof nach Brandenburg, das nächste Mal 2024; der neue Firmkurs startet daher im Sommer 2023. Er beginnt am 8. September mit einem Alpha-Glaubenskurs, der allen Jugendlichen offensteht, auch wenn sie schon gefirmt sind bzw. im Moment nicht die Absicht haben, sich firmen zu lassen.

Die Firmkatechese ist mehr als nur eine unmittelbare Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes. Sie soll eine Glaubenseinübung sein, die die elterliche Unterweisung sowie die Buß- und Eucharistiekatechese weiterführt. Daher gehören zur Firmvorbereitung a) die Aneignung des notwendigen Glaubenswissens, b) die Einübung und Vertiefung des geistlichen Lebens im Gebet und in der Feier der Sakramente, c) die Erfahrung von christlicher Gemeinschaft und d) die Befähigung zum Glaubenszeugnis.

Wenn ein Firmbewerber nicht in unserer Pfarrei getauft worden ist, ist zur Anmeldung zum Firmkurs ein aktueller Auszug aus dem Taufregister (Taufschein) mitzubringen.

Auch wenn die Gläubigen verpflichtet sind, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen, ist es dafür dennoch nie zu spät. Für erwachsene Firmanden gibt es eine individuelle Form der Vorbereitung.

Der Firmbewerber soll sich einen eigenen Firmnamen wählen. Dieser orientiert sich an einem Heiligen oder Seligen, den man als Patron und damit als Vorbild und Fürsprecher für sich annimmt. Das kann der Patron des Taufnamens sein, für den man sich noch einmal bewusst entscheidet, oder der Name eines anderen Heiligen oder Seligen.

Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. Als Pate kann dienen, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat, oder eine andere Person, nicht jedoch die Eltern. Der Firmpate muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben entspricht. Wenn der Pate nicht im Bereich unserer Pfarrei wohnt, ist für ihn im Zuge der Firmvorbereitung eine Patenbescheinigung vorzulegen.

 

„Erschaffe mir, Gott, ein reines Herz, und gib mir einen neuen, beständigen Geist!.“ (Ps 51,12)