„Die Krankensalbung schenkt Trost, Frieden und Kraft und verbindet den Kranken in seiner prekären Situation und seinen Leiden auf eine tiefe Weise mit Christus. Denn der Herr hat unsere Ängste durchgemacht und unsere Schmerzen an seinem Leib getragen. Bei manchen bewirkt die Krankensalbung körperliche Heilung. Sollte Gott aber jemand zu sich heimrufen wollen, so schenkt er ihm in der Krankensalbung die Kraft für alle körperlichen und seelischen Kämpfe auf seinem letzten Weg. In dem Fall hat die Krankensalbung eine sündenvergebende Wirkung.“ (Jugendkatechismus YOUCAT Nr. 245)
Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift haben bereits die Apostel durch Handauflegung und Gebet Kranke geheilt, ihnen die Nähe Gottes zugesprochen und sie dadurch innerlich und äußerlich aufgerichtet.
Heute ist das Sakrament der Krankensalbung als Hilfe für den Fall der schweren Krankheit oder vor einer schwierigen Operation als geistlicher Beistand und als Mittel zur Rettung und Heilung vorgesehen, nicht erst auf dem Sterbelager. In Todesgefahr gehören nämlich zu den eigentlichen Sterbesakramenten die Lossprechung von den Sünden, der Ablass in der Sterbestunde und – wenn körperlich noch möglich – die Heilige Kommunion als Wegzehrung.
Immer häufiger kommt es vor, dass Gläubige in schwere gesundheitliche Bedrohung geraten und keiner der Angehörigen auf den Gedanken kommt, den Priester zu holen. Oft sterben Katholiken auch unserer Gemeinde ohne die Sakramente der Kirche; oder wir erfahren erst nach Wochen durch das Meldewesen von ihrem Tod. Und dabei geht es hier doch um das Gelingen des ganzen Lebens: dass wir versöhnt und in Frieden vor unseren Schöpfer und Erlöser treten. Bitte warten sie nicht! Noch nie ist ein Priester zu früh gerufen worden.
Die Feier der Krankensalbung sieht (im Fall der Ansprechbarkeit des Betreffenden) das Ablegen einer Beichte vor, Handauflegung und Gebet, sowie die Salbung auf der Stirne und den Händen mit dem heiligen Krankenöl. Anschließend wird der Leib des Herrn zur Heiligen Kommunion gereicht. Wenn der Betreffende nicht mehr ansprechbar ist, genügen die Absolution und die Salbung.
Gläubigen, die nur vorübergehend krank sind oder aufgrund einer Gehbehinderung oder wegen ihres Alters nicht mehr zur Heiligen Messe kommen können, gibt die Krankenkommunion die Möglichkeit, den Leib des Herrn als Stärkung und Stütze in der Krankheit zuhause zu empfangen. Ein Priester oder Gottesdienstbeauftragter kommt gern regelmäßig zu Ihnen. Gemeindeangehörige, die die Hl. Kommunion zu Hause empfangen möchten, können sich jederzeit im Pfarrbüro melden.
„Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“ (Jak 5,14)
„Im Sakrament der Buße erlangen die Gläubigen, die ihre Sünden bereuen und mit dem Vorsatz zur Besserung dem rechtmäßigen Spender bekennen, durch die von diesem erteilte Absolution von Gott die Verzeihung ihrer Sünden, die sie nach der Taufe begangen haben; zugleich werden sie mit der Kirche versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verletzt haben.“ (can. 959 CIC)
Das Sakrament der Versöhnung oder die Beichte ist ein wunderbarer Raum, um die Barmherzigkeit Gottes zu erfahren. Christus hat Seinen Jüngern als „Ostergeschenk“ nach Seiner Auferstehung versprochen: „Alles, was Ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein!“ (Mt 18,18) Diese frohe Botschaft dürfen wir in der Beichte durch die Lossprechung des Priesters vernehmen. Gott selbst ist es, der dann durch den Priester sagt: „Ich spreche Dich los von Deinen Sünden.“
Jeder Katholik sollte daher diese Möglichkeit zur notwendigen Erneuerung nutzen. Nicht umsonst verpflichtet uns ein Kirchengebot (schon allein wegen des würdigen Kommunionempfangs), mindestens einmal im Jahr das Beichtsakrament zu empfangen! Denn was für die Hygiene unseres Körpers gilt, das gilt ebenso für unsere Seele: Es bedarf der regelmäßigen Reinigung, auch und gerade bei den kleinen Verschmutzungen des Alltages. Wer lange nicht mehr gebeichtet hat, kann dies zu Beginn der Beichte sagen und sich vom Beichtvater helfen lassen. Für die Umkehr ist es nie zu spät!
Um sich im rechten Licht zu erkennen und auf die Beichte vorzubereiten, kann ein Gewissensspiegel hilfreich sein – z. B. Gotteslob Nr. 598 (für Kinder) und Nr. 599-601 (für Jugendliche und Erwachsene).
Bevor Kinder zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, feiern sie im Rahmen des Erstkommunionkurses das Sakrament der Versöhnung (die Erstbeichte). Eltern und Angehörige sollen bei der Vorbereitung ihrer Kinder auf dieses Sakrament mitwirken und können es vielleicht bei dieser Gelegenheit auch für sich wieder neu entdecken.
Beichtgelegenheiten bestehen
in der Pfarrkirche dienstags 17.00 Uhr
in St. Nikolai samstags 17.00 Uhr
und in Lehnin / Jeserig sonntags vor der Hl. Messe 09.30 Uhr.
Vor den großen Festen stehen außerdem auswärtige Beichtväter zur Verfügung.
Sie können jederzeit auch einfach einen Termin für Beichte oder Gespräch mit einem Priester der Gemeinde vereinbaren.
„Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“ (Joh 20,22f.)
„Die Firmung ist das Sakrament, das die Taufe vollendet und in dem wir mit der Gabe des Heiligen Geistes beschenkt werden. Wer sich in Freiheit für ein Leben als Kind Gottes entscheidet und unter den Zeichen der Handauflegung und Salbung mit Chrisam um Gottes Geist bittet, erhält die Kraft, Gottes Liebe und Macht in Wort und Tat zu bezeugen. Er ist nun ein vollgültiges, verantwortliches Mitglied der Katholischen Kirche.“ (Jugendkatechismus YOUCAT Nr. 203)
Nach lateinischer Tradition wird die Firmung (außer in Todesgefahr) erst nach Erreichen des Vernunftgebrauches gespendet, weil sie mit einer längeren Katechese und der selbständigen Erneuerung des Taufbekenntnisses verbunden ist. Auf diesem Hintergrund ist die Anmeldung zum Firmkurs nicht Sache der Eltern, sondern der Jugendlichen selbst! In unserer Pfarrei ist das übliche, aber nicht zwingende Alter der Firmbewerber die 9. und 10. Klassenstufe. In der Regel kommt dafür alle zwei Jahre ein Bischof nach Brandenburg, das nächste Mal 2017; der neue Firmkurs beginnt daher im September 2016.
Die Firmkatechese ist mehr als nur eine unmittelbare Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes. Sie soll eine Glaubenseinübung sein, die die elterliche Unterweisung sowie die Buß- und Eucharistiekatechese weiterführt. Daher gehören zur Firmvorbereitung a) die Aneignung des notwendigen Glaubenswissens, b) die Einübung und Vertiefung des Gebetslebens, c) die vertiefte oder erneuerte Hinführung zum Sakrament der Buße und zur Mitfeier der Eucharistie und d) die Befähigung zum Glaubenszeugnis.
Wenn ein Firmbewerber nicht im Bereich unserer Pfarrei wohnt, ist zur Anmeldung zum Firmkurs ein aktueller Auszug aus dem Taufregister (Taufschein) mitzubringen.
Auch wenn die Gläubigen verpflichtet sind, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen, ist es dafür auch nie zu spät. Für erwachsene Firmanden gibt es eine individuelle Form der Vorbereitung.
Der Firmbewerber soll sich einen eigenen Firmnamen wählen. Dieser orientiert sich an einem Heiligen oder Seligen, den man als Patron und damit als Vorbild und Fürsprecher für sich annimmt. Das kann der Patron des Taufnamens sein, für den man sich noch einmal bewusst entscheidet, oder der Name eines anderen Heiligen oder Seligen.
Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. Als Pate kann dienen, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat, oder eine andere Person, nicht jedoch die Eltern. Der Firmpate muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben entspricht. Wenn der Pate nicht im Bereich unserer Pfarrei wohnt, ist für ihn im Zuge der Firmvorbereitung eine Patenbescheinigung vorzulegen.
„Erschaffe mir, Gott, ein reines Herz, und gib mir einen neuen, beständigen Geist!.“ (Ps 51,12)
„Die Taufe ist der Weg aus dem Reich des Todes in das Leben, das Tor in die Kirche und der Beginn einer bleibenden Gemeinschaft mit Gott.
Die Taufe ist das grundlegende Sakrament und die Voraussetzung für alle anderen Sakramente. Sie vereinigt uns mit Jesus Christus, nimmt uns hinein in sein erlösendes Sterben am Kreuz, befreit uns dadurch von der Erbsünde und allen persönlichen Sünden und lässt uns mit ihm auferstehen zu einem Leben ohne Ende. Da die Taufe ein Bund mit Gott ist, muss der Mensch „Ja“ dazu sagen. Bei der Kindertaufe bekennen die Eltern stellvertretend den Glauben.“ (Jugendkatechismus YOUCAT Nr. 194)
Da der Empfang der Taufe oder wenigstens das Verlangen danach zum Heil notwendig ist, sollen Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden. Möglichst bald nach der Geburt, ja sogar schon vorher, wenden sich die Eltern an den Pfarrer, um für ihr Kind das Sakrament zu erbitten und entsprechend darauf vorbereitet zu werden. Äußere Gründe wie die Form oder der Termin der Tauffeier sollten den Empfang der Kindertaufe nicht über Gebühr hinauszögern.
Bei der Namenswahl für das Kind soll bedacht werden, dass damit auch die Wahl eines Namenspatrons verbunden ist. Es soll kein Name gewählt werden, der christlichem Empfinden fremd ist.
Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass das Kind ein der Taufe entsprechendes Leben führt. Der Taufpate muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben entspricht. Es kann ein Pate oder eine Patin oder ein Pate und eine Patin gewählt werden. Eltern können für eigene Kinder das Patenamt nicht übernehmen. Evangelische Christen können nicht als Taufpaten, wohl aber zusammen mit einem Paten als christliche Taufzeugen zugelassen werden. Wenn der Pate nicht im Bereich unserer Pfarrei wohnt, ist für ihn beim Taufgespräch eine Patenbescheinigung vorzulegen.
Die Taufe ist nicht nur eine Familienfeier, sondern ein Fest der ganzen Kirche. Daher gibt es in unserer Pfarrei in der Regel nur einen Tauftermin im Monat, der mit den Eltern vereinbart wird und an dem gegebenenfalls mehrere Kinder zusammenkommen. Ob es für die nächste Zeit schon Tauftermine gibt, können Sie im Pfarrbüro erfragen.
Die Taufvorbereitung für Kinder ab 14 Jahren und für Erwachsene, das sogenannte Katechumenat, dauert in der Regel ein Jahr, von Pfingsten bis Pfingsten. Höhepunkt dieses Weges ist die Feier der Taufe, der Firmung und der Erstkommunion in der Osternacht.
„Wenn also jemand in Christus ist, dann ist er eine neue Schöpfung:
Das Alte ist vergangen, Neues ist geworden.“ (2 Kor 5,17)